- Buchhaltung und Kontenführung gem. den gesetzlichen Vorgaben, d.h., z. Bsp. alle Bankkonten laufen auf den Namen der WEG bzw. des Eigentümers
- Führen von WEG-, Eigentümer- bzw. Mieterkonten (je Einheit), Kosten-, Ertrags- und Sachkonten etc.
- fortlaufende Kontrolle aller Buchungen durch monatlichen Kontenabschluss
- jährliche Abrechnung aller Bank-, Kosten-, Einnahme-, Verrechnungs-, Wohngeld- bzw. Mietkonten (Gesamt- und Einzelabrechnungen bei WEG´s und Betriebskostenabrechnungen bei Mietshäusern)