- Entgegennehmen von Zahlungseingängen, pünktlicher Einzug & regelmäßige Eingangskontrolle von Wohngeldern, Sonderumlagen lt. Beschluss der WEG, Mieten lt. Vertrag, Abrechnungsergebnissen etc. (bargeldlos)
- Führen von WEG-, Eigentümer- bzw. Mieterkonten (je Einheit), Kosten-, Ertrags- und Sachkonten etc.
- außergerichtliches Mahnverfahren zur Einholung rückständiger Wohngelder, Mieten etc.; ggf. Abgabe an Rechtsanwalt um die Interessen der WEG bzw. des Eigentümers zu wahren