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  • Entgegennehmen von Zahlungseingängen, pünktlicher Einzug & regelmäßige Eingangskontrolle von Wohngeldern, Sonderumlagen lt. Beschluss der WEG, Mieten lt. Vertrag, Abrechnungsergebnissen etc. (bargeldlos)
  • Führen von WEG-, Eigentümer- bzw. Mieterkonten (je Einheit), Kosten-, Ertrags- und Sachkonten etc.
  • außergerichtliches Mahnverfahren zur Einholung rückständiger Wohngelder, Mieten etc.; ggf. Abgabe an Rechtsanwalt um die Interessen der WEG bzw. des Eigentümers zu wahren