Vertretung der WEG bzw. des Eigentümers gegenüber
- Mietern
- Behörden (z. Bsp. Land Berlin, Denkmalschutzamt)
- Versorgerbetrieben (z. Bsp. Berliner Wasserbetriebe)
- Versicherungen (z. Bsp. wg. Versicherungsschutz & zur Abwicklung von Versicherungsschäden)
- Dienstleistungsunternehmen (z. Bsp. Gärtner)
- Handwerksbetrieben (z. Bsp. Elektriker)
- Wartungsfirmen (z. Bsp. für Aufzugswartung)
- allen sonstigen Dritten, die in direktem Zusammenhang mit einer ordentlichen Objektverwaltung stehen (z. Bsp. Hinzuziehen eines Dipl. Ing. bei größeren Instandsetzungsbedarf
- Rechtsanwälten in Abstimmung mit der WEG bzw. dem Verwaltungsbeirat/ dem Eigentümer zwecks Interessenswahrung (z. Bsp. Einholen von ausständigen Wohngeld- od. Mietzahlungen)