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  • im Rahmen der WEG- Verwaltung erfolgt zusätzlich neben der klassischen Verwaltertätigkeit eine enge Zusammenarbeit mit Eigentümern und Verwaltungsbeiräten mit dem obersten Ziel, das Objekt in seiner Substanz zu erhalten und dessen Wert möglichst zu steigern sowie die Umsetzung der Teilungserklärung / der Gemeinschaftsordnung
  • Vorbereitung und Durchführung von Beiratstreffen & Eigentümerversammlungen, fristgemäße Anfertigung von Versammlungsprotokollen, Führen einer fortlaufenden Beschlusssammlung sowie zeitnahe Umsetzung von WEG- Beschlüssen
  • jährliche Abrechnung aller Bank-, Kosten-, Einnahmen-, Verrechnungs-, Wohngeldkonten (Gesamt- und Einzelabrechnungen)
  • Jahresplanung auf Basis des letzten Abrechnungsergebnisses sowie Anpassung der Wohngelder (Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG)